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UNFALL
Seit der
Einführung der obligatorischen Krankenversicherung sind alle unsere Schülerinnen und Schüler privat auch gegen Unfall versichert. Die Erziehungsdirektion hat deshalb auf die Kollektiv-Unfallversicherung verzichtet.
Schülerinnen und Schüler, welche an unserer Schule einen Unfall erleiden, haben dies
ihrer eigenen Krankenkasse zu melden. Die Kasse bezahlt in diesem Fall 100% der Kosten
(ohne Selbstbehalt). (s. auch Versicherung)
URLAUB/URLAUBSGESUCHE
Für
voraussehbare Absenzen von 1 Lektion bis zu mehreren Tagen ist so früh als möglich unter
Beilage der entsprechenden Unterlagen, bei Herr D. Kunz ein
Urlaubsgesuch einzureichen.
Arzt- und Zahnarztkonsultationen werden nur in speziellen Fällen als Urlaubsgründe
anerkannt. Grundsätzlich ist dafür die unterrichtsfreie Zeit einzusetzen.
Klare Fälle werden durch Herr D. Kunz, schwierige Fälle durch die Gesamtschulleitung
entschieden, mit dem Ziel der Einheitlichkeit, aber auch der fairen Berücksichtigung und
Würdigung der individuellen Umstände und einer eventuellen Forderung kompensatorischer
Arbeiten.
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