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RAUCHEN
Das
Rauchen ist in allen Schulgebäuden untersagt, auch in der Mensa.
Für Schülerinnen
und Schüler der 1. - 3. Klasse ist das Rauchen generell verboten.
REKTORAT
Siehe Schulleitung
RELIGIONSUNTERRICHT
Der
Religionsunterricht wird an der KSOe im Rahmen des fakultativen Unterrichts erteilt; von
der Schule aus gesehen liegt also die Teilnahme im Entscheidungsbereich der Schüler
beziehungsweise der Eltern. - Die Stundendotation ist von der Erziehungsdirektion
geregelt: In den ersten beiden Klassen werden für den Religionsunterricht zwei Stunden
pro Woche eingesetzt, in der dritten Klasse eine. - An der KSOe erfolgt der
Religionsunterricht in kooperativer Form, also nicht konfessionell getrennt.
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