KSOe

KSOe-ABC
 

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Rauchen
Rektorat
Religionsunterricht

R

 

RAUCHEN
Das Rauchen ist in allen Schulgebäuden untersagt, auch in der Mensa. Für Schülerinnen und Schüler der 1. - 3. Klasse ist das Rauchen generell verboten.
 

REKTORAT
Siehe Schulleitung
 

RELIGIONSUNTERRICHT
Der Religionsunterricht wird an der KSOe im Rahmen des fakultativen Unterrichts erteilt; von der Schule aus gesehen liegt also die Teilnahme im Entscheidungsbereich der Schüler beziehungsweise der Eltern. - Die Stundendotation ist von der Erziehungsdirektion geregelt: In den ersten beiden Klassen werden für den Religionsunterricht zwei Stunden pro Woche eingesetzt, in der dritten Klasse eine. - An der KSOe erfolgt der Religionsunterricht in kooperativer Form, also nicht konfessionell getrennt.