KSOe

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Parkplätze
Probezeit
Projekttage
Promotionsreglement
Prorektoren

P

 

PARKPLAETZE
Unsere Tiefgarage, deren Einfahrt sich an der Birchstrasse befindet, ist öffentlich und gebührenpflichtig. Für gelegentliches Parkieren wird mit Tickets am Automaten bezahlt.
 

PROBEZEIT
In die Probezeit aufgenommen werden alle Schülerinnen und Schüler, welche die Aufnahmeprüfung bestanden haben.
Die Probezeit dauert von Mitte August (Schuleröffnung) bis Ende November.
Die Aufnahmekonvente finden anfangs Dezember statt, die Benachrichtigung der Eltern und Schüler erfolgt noch in der gleichen Woche.
 

PROJEKTTAGE
Projekttage können im Spezialwochenfenster vom Dezember durchgeführt werden. Lehrpersonen einer Klasse führen einen oder mehrere Tage mit ihren 1., 2. oder 3. Klassen speziellen Unterricht durch, z. B. projektartigen Unterricht. Weitere Projekttage sind nicht fest institutionalisiert. Aber auf Grund der Initiative einzelner Lehrer oder Lehrerinnen, einer Fachschaft oder der Schulleitung können Projekttage, fächerübergreifend oder der Vertiefung eines bestimmten aktuellen Problems oder Wissensgebiets gewidmet, ins Semesterprogramm aufgenommen werden.
 

PROMOTIONSREGLEMENT
Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich
(dieser Link verlässt die offizielle Seite der KSOe)

Reglement für die Maturitätsprüfungen an den Gymnasien des Kantons Zürich
(dieser Link verlässt die offizielle Seite der KSOe)

Hier folgt nur eine Kurzform des Reglementes:
Ab Matura 2012 gibt es Abweichungen von den folgenden Informationen. Mehr zur Matura ab 2012

  • Maturitätsfächer sind: 7 Grundlagenfächer (GLF), 1 Schwerpunktfach (SPF) und 1 Ergänzungsfach (EF). Sie bestehen jeweils aus einem Fach oder einer Fächergruppe.
  • Promotionsfächer sind alle obligatorisch erteilten Fächer, ausser Turnen. Jedes Fach zählt nur einfach!
  • Ausnahmen:
  1. In der Unterstufe zählt in Bildnerischem Gestalten und Musik das Mittel aus beiden Noten.
  2. Wird ein GLF gleichzeitig auch als SPF oder EF unterrichtet, zählt ebenfalls das Mittel aus beiden Noten.
  • Promotionsentscheide:
  1. Ende Probezeit (Aufnahmeentscheid)
  2. Ende jedes Semesters, letztmals 1 Jahr vor der Matur
  • Bedingungen:
  1. Noten unter 4 müssen doppelt kompensiert werden mit Noten über 4 (eine 3.5 ist z.B. durch eine 5 kompensierbar).
  2. nicht mehr als 3 Noten unter 4.
  • Provisorische Promotion:
  1. Unterstufe: max. eine!
  2. Mittel- und Oberstufe: max. eine!

    Eine weitere provisorische Promotion bedeutet Nichtpromotion!
  • Repetitionsmöglichkeiten:
    Nur eine während der ganzen Mittelschulzeit!
  • Überspringen einer Klasse:
    In Ausnahmefällen möglich, aber nur mit Bewilligung des Klassen-Konventes. Spätestens 2 Jahre vor der Matur!

 

PROREKTOREN

siehe Schulleitung