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LEGASTHENIE
An der Kantonsschule Oerlikon bestehen interne Richtlinien zum Umgang mit
legasthenen Schülerinnen und Schüler. Im Falle einer fachärztlich
attestierten Lese- und Rechtschreibstörung hat der Schüler/die Schülerin das
Recht auf Anwendung der internen Richtlinien. Das Legasthenie-Attest muss
der Schule vorab vorliegen und kann nicht im Nachhinein berücksichtigt
werden. Die Schulleitung gibt gerne weitere Auskünfte.
Vollständigen Richtlinien (PDF)
LIFT
Unsere beiden Liftanlagen stehen generell dem Lehrkörper und dem Personal zur Verfügung.
Für unsere Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, sich beim Hauswart
einen Liftschlüssel zu besorgen, wenn medizinische Gründe das Treppensteigen
verunmöglichen.
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